Beckenplanung 100x40x60 (bxhxt)

  • Was meint ihr wieviel ich für das Becken mit Verrohrung/Rückwand/Abdeckplatten/Schrank verlangen kann? Der Schrank ist halt jetzt im unteren Teil aufgequollen, macht stabilitätstechnisch aber den gleichen Eindruck und hat LED Beleuchtung und alles verbaut.


    Ich bin mir da grade voll unsicher ob alles eher 50€ oder eher 300€ wert ist:lol4:

  • Ich glaube, dass lässt sich nie ganz sicher sagen.
    Wenn du es als Kleinanzeige im Juni und Juli für 50 aufgibst, meldet sich vllt. niemand. Aber z.B. im September für 150€ stolpert einer über die Anzeige, der es gerade braucht.
    Glücksspiel halt.


    :beerdrink:

  • Ich hab es einfach mal für 300VB reingesetzt, hatte auf FB schon 2 Anfragen und bei Kleinanzeigen haben es 4 in Beobachtung. Also so mies kanns nicht sein :thumbup:

    Und wenn dann jemand noch handelt ist ja auch ok :)

  • Dana, ich habe auch Bodenheizung, mein Becken ist 160x60x50 (bxhxt). Es sollten keine einzelnen Schrank-Füße auf den Fliesen stehen. Mein Schrank hat eine Platte. Ich ärgere mich heute noch, dass ich ein Becken 140x40x40 anstatt 140x50x40 genommen hatte.

    Gruß, Manfred


    Ich will nicht angreifen, ich teile nur demokratisch meine Erfahrung mit. Sie kann von deiner abweichen ! :saint:

  • Leptosoma Danke! Ich denke ich werde auch das 120x60x60 nehmen, einfach damit ich auch die Beleuchtung weiter verwenden kann.

    Ich werde wohl gleich bestellen, bzw ein Angebot anfordern, weil ich noch ein paar Sonderwünsche habe:muahaha:


    Ich freue mich schon so :beerdrink:

  • Wegen dieser blöden Garantieverpflichtung bei Privatverkauf verschenke ich die Becken nur noch. Lediglich für die Technik verlange ich dann unter Umständen etwas.

    Mit freundlichem Gruß Stefan

    Die Einstellung der Menschen verändert sich nicht dadurch das Feindbilder ausgetauscht werden.

  • Ja, das ist schon echt eine nervige Sache. Ich habe beschlossen es trotzdem zu tun und nur die Gewährleistung auszuschließen. Garantie muss man ja sowieso nicht geben, sondern "nur" 2 Jahre Gewährleistung. Da ich aber nicht gewährleisten kann, das ein von mir schon gebraucht gekauftes Becken noch weitere 2 Jahre Mängelfrei bleibt, schließe ich die Gewährleistung aus. Dann würde ich die Gewährleistung nur bei arglistiger Täuschung (zb ich sage das Becken ist dicht, aber bei ihm zuhause läuft es dann aus) greifen, nicht aber wenn das Becken nach 6 Monaten undicht wird...


    Formulierung dafür lautet: „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“

    Und davon sollte man nicht abweichen, denn sonst kann es zur Unwirksamkeit des Passus führen.